Rechtsprechung
   LSG Niedersachsen-Bremen, 01.11.2011 - L 9 AS 385/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,122129
LSG Niedersachsen-Bremen, 01.11.2011 - L 9 AS 385/08 (https://dejure.org/2011,122129)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 01.11.2011 - L 9 AS 385/08 (https://dejure.org/2011,122129)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 01. November 2011 - L 9 AS 385/08 (https://dejure.org/2011,122129)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,122129) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 18.06.2008 - B 14/11b AS 67/06 R

    Arbeitslosengeld II - angemessene Unterkunftskosten - Finanzierungskosten für

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 01.11.2011 - L 9 AS 385/08
    Das BSG ist mit Urteil vom 18. Juni 2008 - B 14/11 b AS 67/06 R - von dem generellen Ausschluss von Tilgungsleistungen bei den Leistungen für die KdU nach dem SGB II insoweit abgerückt, als es nunmehr davon ausgeht, dass eine Berücksichtigung von Tilgungsleistungen für die von dem Hilfebedürftigen selbst genutzte Eigentumswohnung als KdU zumindest nicht von vornherein ausgeschlossen sei, und hat seine Entscheidung im Urteil vom 07. November 2006 (B 7 b AS 2/05 R), dass Tilgungsleistungen (generell) nicht als KdU vom Grundsicherungsträger zu übernehmen seien, insoweit eingeschränkt, dass jedenfalls dann, wenn der Hilfebedürftige ohne (ggf. anteilige) Übernahme von Tilgungsraten gezwungen wäre, seine Wohnung aufzugeben, eine Übernahme der gesamten Finnanzierungskosten bis zur Höhe der abstrakt angemessenen Kosten einer Mietwohnung in Betracht komme (vgl. BSG Urteil v. 18. Juni 2008 - B 14/11 b AS 67/06 R-).

    Als angemessen sind die Aufwendungen für eine Wohnung anzusehen, die nach Ausstattung, Lage und Bausubstanz einfachen und grundlegenden Bedürfnissen genügt und kein gehobenen Wohnstandard aufweist (BSG, Urteil v. 18. Juni 2008 - B 14/11 b AS 67/06 R-, zitiert nach Juris Rdnr. 24 m. w. N.).

    Im Hinblick auf die durch die Unterkunft verursachten Kosten gibt es im Regelfall keinen sachlichen Grund, Haus- oder Wohnungseigentümer unterschiedlich zu behandeln (BSG, Urteil v. 18. Juni 2008 - B 14/11 b AS 67/06 R, zitiert nach Juris Rdnr. 24).

    Wie das BSG in seiner Entscheidung vom 18. Juni 2008 (- B 14/11 b AS 67/06 R -, zitiert nach Juris, Rndr. 25, 26) ausgeführt hat, räumt der Gesetzgeber dem Erhalt der Wohnung allgemein einen hohen Stellenwert ein ohne Rücksicht darauf, ob diese gemietet ist oder im Eigentum des Hilfebedürftigen steht.

    Ist die Erbringung von Tilgungsleistungen notwendig, um die Eigentumswohnung weiter nutzen zu können und wäre ohne Fortführung der Tilgung eine Aufgabe der Wohnung unvermeidbar, hat bei wertender Betrachtung der Gesichtspunkt der Vermögensbildung zurückzutreten und sind Tilgungsleistungen zu erbringen bis zu der Höhe der KdU bei einer angemessenen Mietwohnung (vgl. BSG, Urteil v. 18. Juni 2008 - B 14/11 b AS 67/06 R- zitiert nach Juris Rndr. 27 f.).

  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 2/05 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung - selbst genutztes

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 01.11.2011 - L 9 AS 385/08
    Die angemessene Größe eines selbst genutzten Hausgrundstücks ist im Regelfall nach den Vorgaben des Wohnungsbaugesetzes 2 - mit einem Grenzwert 130 qm für einen Vier-Personen-Haushalt - zu bestimmen (BSG, Urteil v. 07.11.2006 - B 7 b AS 2/05 R - und v. 16.05.2007 - B 11 b AS 37/06 R-).

    Zunächst hatte das BSG im Urteil vom 7. November 2006 - B 7 b AS 2/05 R - entschieden, dass Tilgungsleistungen (generell) nicht als KdU vom Grundsicherungsträger zu übernehmen seien; denn die Leistungen des SGB II würden nicht der Vermögensbildung dienen (BSG, Urteil v. 07. November 2006 - B 7 b AS 8/06 R-).

    Das BSG ist mit Urteil vom 18. Juni 2008 - B 14/11 b AS 67/06 R - von dem generellen Ausschluss von Tilgungsleistungen bei den Leistungen für die KdU nach dem SGB II insoweit abgerückt, als es nunmehr davon ausgeht, dass eine Berücksichtigung von Tilgungsleistungen für die von dem Hilfebedürftigen selbst genutzte Eigentumswohnung als KdU zumindest nicht von vornherein ausgeschlossen sei, und hat seine Entscheidung im Urteil vom 07. November 2006 (B 7 b AS 2/05 R), dass Tilgungsleistungen (generell) nicht als KdU vom Grundsicherungsträger zu übernehmen seien, insoweit eingeschränkt, dass jedenfalls dann, wenn der Hilfebedürftige ohne (ggf. anteilige) Übernahme von Tilgungsraten gezwungen wäre, seine Wohnung aufzugeben, eine Übernahme der gesamten Finnanzierungskosten bis zur Höhe der abstrakt angemessenen Kosten einer Mietwohnung in Betracht komme (vgl. BSG Urteil v. 18. Juni 2008 - B 14/11 b AS 67/06 R-).

  • SG Hildesheim, 14.05.2008 - S 35 AS 523/05
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 01.11.2011 - L 9 AS 385/08
    Gegen den Bescheid des Landkreises E. vom 23. Dezember 2004 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 02. August 2005 haben die Berufungskläger am 23. August 2005 Klage zum Sozialgericht (SG) Hildesheim zum Aktenzeichen S 35 AS 523/05 erhoben, mit welcher sie die Gewährung von Leistungen nach dem SGB II in bedarfsgerechter Höhe über den bisher bewilligten Regelsatz begehrt haben.

    Das SG hat mit Beschluss vom 16. Dezember 2005 die Verfahren miteinander verbunden und unter dem Aktenzeichen S 35 AS 523/05 fortgeführt.

  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 8/06 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunftskosten - selbst genutztes Wohneigentum -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 01.11.2011 - L 9 AS 385/08
    Zunächst hatte das BSG im Urteil vom 7. November 2006 - B 7 b AS 2/05 R - entschieden, dass Tilgungsleistungen (generell) nicht als KdU vom Grundsicherungsträger zu übernehmen seien; denn die Leistungen des SGB II würden nicht der Vermögensbildung dienen (BSG, Urteil v. 07. November 2006 - B 7 b AS 8/06 R-).
  • BSG, 07.07.2011 - B 14 AS 79/10 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Berücksichtigung von Tilgungsraten

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 01.11.2011 - L 9 AS 385/08
    In seiner weiteren Entscheidung vom 07. Juli 2011 - B 14 AS 79/10 R - (zitiert nach Terminbericht des BSG Nr. 33/11 [zur Terminvorschau Nr. 33/11 Nr. 3]) hat das BSG an dieser Rechtsprechung festgehalten und geht weiterhin davon aus, dass die Angemessenheit der KdU für Mieter und Hauseigentümer nach einheitlichen Kriterien zu beantworten sei.
  • BSG, 15.04.2008 - B 14/7b AS 34/06 R

    Arbeitslosengeld II - Vermögensberücksichtigung - höhere Angemessenheitsgrenze

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 01.11.2011 - L 9 AS 385/08
    Diese zu Mietwohnungen entwickelten Grundsätze gelten auch, soweit Hilfebedürftige Kosten für eine selbst genutzte Eigentumswohnung oder ein Hausgrundstück in angemessener Größe im Sinne des § 12 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 SGB II geltend machen (BSG, Urteil v. 14. April 2008 - B 14/7 b AS 34/06 R -, zitiert nach Juris Rdnr. 126 f.).
  • BSG, 16.05.2007 - B 11b AS 37/06 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung - selbst genutztes

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 01.11.2011 - L 9 AS 385/08
    Die angemessene Größe eines selbst genutzten Hausgrundstücks ist im Regelfall nach den Vorgaben des Wohnungsbaugesetzes 2 - mit einem Grenzwert 130 qm für einen Vier-Personen-Haushalt - zu bestimmen (BSG, Urteil v. 07.11.2006 - B 7 b AS 2/05 R - und v. 16.05.2007 - B 11 b AS 37/06 R-).
  • LSG Sachsen, 29.03.2007 - L 3 AS 101/06

    Zulassung der Berufung im Gerichtsbescheid im sozialgerichtlichen Verfahren,

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 01.11.2011 - L 9 AS 385/08
    Zur Begründung ihres Begehrens haben die Berufungskläger ausgeführt, dass die Regelsatzhöhe zu niedrig und verfassungswidrig sei, die Kosten notwendiger Versicherungen und Gewerkschaftsbeiträge zu übernehmen seien wie auch die Gebühren für den Kabelanschluss für einen Fernsehempfang, ebenso die Betriebskosten der Heizungsanlage, die Bewilligung eines höheren Ansparbetrages für den Kauf von Heizöl für die Heizungsanlage, die Tilgungskosten für den Hauskredit mindestens in der vollen Höhe des monatlichen Annuitätssatzes von 218, 18 Euro, die erhöhten Ausgaben für Mobilität, bedingt durch die Lage ihres Hauses im ländlichen Bereich, die Kosten für ihre chronische Erkrankung in geschätzter jährlicher Höhe von 82, 20 Euro, die Kosten eines Antiallergikums "F.", die Kosten von zwei Gardinen und einem Rollo im Rahmen der Erstausstattung und die Stromkosten und Warmwasserbereitungskosten entsprechend der Entscheidung des Sächsischen Landessozialgerichtes (LSG) vom 29. März 2007 - L 3 AS 101/06 -.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 21.05.2015 - L 11 AS 1038/14
    Das SG hat die Klage abgewiesen und zur Begründung u.a. ausgeführt, dass das Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen bereits entschieden habe, dass die Wohnfläche von 105 qm die Angemessenheitsgrenze von 90 qm überschreite (Urteil vom 1. November 2011 - L 9 AS 385/08).

    Dass es sich bei dem im Miteigentum der Klägerin stehenden Hausgrundstück nicht um ein Grundstück von angemessener Größe handelt, hat bereits der 9. Senat des erkennenden Gerichts entschieden (Urteil vom 1. November 2011 - L 9 AS 385/08).

    Soweit das SG unter Bezugnahme auf das Urteil des 9. Senats des LSG vom 1. November 2011 - L 9 AS 385/08 - die Angemessenheit des Hausgrundstücks verneint hat (S. 4 des angefochtenen Urteils), handelt es sich um eine Einzelfallentscheidung.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht